Sie haben u. a. ein Recht auf:
- Informationen über u. a. Verspätungen und Ausfälle.
- Eine Verlegung der Reise oder die Rückerstattung des Fahrkartenpreises, wenn die Abfahrt ausfällt oder mehr als 90 Minuten verspätet ist.
- Verpflegung in gewissen Fällen, wenn die Abfahrt ausfällt oder sich mehr als 90 Minuten verspätet
- Die teilweise Rückerstattung des Fahrkartenpreises infolge genauerer Bestimmungen und Sätze, wenn Sie Ihren Zielort verspätet erreichen.
Passagiere mit Behinderung haben darüber hinaus u. a. auch ein Recht auf:
- Kostenlose Hilfe durch den Transporteur oder Terminalbetreiber
- Schadensersatz für den Verlust oder die Beschädigung von Bewegungshilfsmitteln
Ihre Rechte in den jeweiligen Fällen geht aus der Verordnung hervor und wird auch in der Zusammenfassung der Passagierrechte beschrieben. Hier als PDF anzeigen >
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